Preise

Je nach Aufwand wird nach Stunden oder Honorarsätzen für halbe oder ganze Tagen abgerechnet.

Der Stundensatz richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) und beträgt 70 Euro.

An- und Abfahrtskosten werden anteilig berechnet.

Gerne vereinbare ich auch eine Pauschale mit Ihnen.